Grillplatzvermietung

 

Der städtische Grillplatz Hochelten, der Stadt Emmerich am Rhein an der Birkenalle wird vom AWO Ortsverein Elten verwaltet.

Ansprechpartner hierfür ist:

Fabian Wehren
Abteistraße 3.
46446 Emmerich am Rhein
Tel. 016093431649
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Platzordnung:

AWO Ortsverein Elten, Vorsitzender: Michael Eis, Am Postdeich 38, 47533 Kleve

Nutzungsordnung für den städtischen Grillplatz in Hochelten

 

1.         Die Nutzung des städtischen Grillplatzes ist solchen Vereinen oder Gruppierungen vorbehalten, die in ihrer Zielsetzung vornehmlich den Interessen des Gemeinwohls dienen. Eine Überlassung des Platzes für private Zwecke kann von der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH genehmigt werden.

2.         Für die Nutzung des Platzes und der zugehörigen sanitären Anlagen sind zurzeit folgende Gebühren nach Rechnungsstellung zu entrichten:

50,00 Euro. für die eintägige Benutzung sowie für jeden weiteren angebrochenen Tag 35,00 Euro, wobei ein Tag als angebrochen gilt, wenn der Platz nicht vor 11.00 Uhr ordnungsgemäß geräumt wurde.

3.         Außerdem wird ein Pfand von 50,00 Euro erhoben, dass bei Rückgabe der Schlüssel erstattet wird – vorausgesetzt, der Platz und die Anlagen wurden in einem einwandfreien Zustand verlassen.
           

4.         Die Rückgabe des Schlüssels muss spätestens bis zum vereinbarten Termin (siehe Quittung „Schlüsselrückgabe“) erfolgen.         

5.         Der Grillplatz und die sanitären Anlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu verlassen. Die nötigen Reinigungsgeräte befinden sich im Abstellraum des Gebäudes.

6.         Jeglicher Abfall (Verpackungsmaterial, Essensreste, Zigarettenkippen usw.) ist von den Benutzern zu sammeln und ohne Rest wieder mitzunehmen. Da sich keine Müllbehälter auf dem Platz befinden, haben die Benutzer dafür zu sorgen, dass entsprechende Behältnisse zuvor aufgestellt werden.

7.         Das Befahren des Platzes mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet, worauf rot-weiße Sperrpfosten an den Zugangswegen deutlich sichtbar hinweisen.

            In Ausnahmefällen ist eine Zufahrt von der Hindenburgallee (Südseite) aus möglich. Die Pfosten sind dann ausschließlich mit einem im Abstellraum befindlichen Spezialschlüssel zu öffnen und für die Ein- und Ausfahrt umzulegen.

8.         Um eine Belästigung der Anwohner in Grenzen zu halten, ist auf der Grillanlage ab 22.00 Uhr Ruhe zu halten. Es gelten im Übrigen die gesetzlich festgeschriebenen Nacht- und Mittagsruhezeiten, also 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

            Der Betrieb von elektronischen Musikwiedergabegeräten ist zu den oben genannten Ruhezeiten nicht, ansonsten nur in geringer Lautstärke erlaubt.

9.         Wegen der Waldbrandgefahr ist jeder Umgang mit Feuer nur in dem unmittelbaren Bereich der Grillanlage erlaubt. Bei Beendigung des Grillens muss das Feuer verloschen sein bzw. abgelöscht und das Grillrost gereinigt werden.

 10.       Die Benutzer der gesamten Einrichtungen haften für die von ihnen verursachten Schäden. Der Leiter der jeweiligen Benutzergruppe verpflichtet sich, etwaige Schäden zu melden.

11.       Jede Benutzung geschieht auf eigene Gefahr!

 

Der Grillplatz im Waldgebiet des Ortsteiles Elten – gelegen zwischen der Hindenburgallee und Birkenallee, oberhalb des Ehrenmales, städt. Grillplatz genannt – steht im Eigentum der Stadt Emmerich. 

Anmeldungen zur Benutzung nimmt der Verwalter entgegen:

Fabian Wehren Abteistraße 3. 46446 Emmerich am Rhein
Tel. 016093431649 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!